BG & BRG Wien 3 (HIB) Boerhaavegasse
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Verhaltensvereinbarungen (Hausordnung)

Grundlegendes

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben Rechte und Pflichten. Jeder hat Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.

Respekt und gegenseitige Wertschätzung sind für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft oberste Maxime. Gewalttätigkeit, Sachbeschädigung und Respektlosigkeit können nicht toleriert werden. Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen von den Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden.

Die Schülerinnen und Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit den Ertrag der Unterrichtsarbeit zu fördern.

Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule sind, wie auch alle zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, schonend zu behandeln. Entstandene Schäden müssen, soweit der Schülerin / dem Schülerin zumutbar, von ihr / ihm selbst behoben werden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen beschädigte Gegenstände im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten ersetzt werden.

A) Aufenthalt im Schulbereich

Ab 7h30 ist die Schule für unsere Schülerinnen und Schüler geöffnet. Vor 7h30 ist der Aufenthalt nur in begründeten Fällen mit Ansuchen an die Direktion gestattet.

Bei späterem Unterrichtsbeginn stehen den zur Betreuung gemeldeten Schülerinnen und Schülern die gekennzeichneten Schüleraufenthaltsbereiche zur Verfügung. Die Klassenräume dürfen erst mit Pausenbeginn betreten werden.

Externen Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt im Schulbereich nur unmittelbar vor bzw. nach ihrem Unterricht (maximal 15 Minuten) gestattet.

Schulfremde Personen müssen sich beim Portier anmelden und für die Dauer ihres Aufenthaltes im Schulbereich sichtbar eine Besucherkarte tragen.

Unterrichtsfreie Stunden während des Vormittagsunterrichts müssen in den gekennzeichneten Pausenzonen verbracht werden. Von der 6. Klasse an ist das Verlassen des Schulbereichs in dieser Zeit mit dem Einverständnis der Eltern erlaubt. Supplierstunden sind verpflichtende Unterrichtsstunden.

Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler müssen bei vorzeitigem Verlassen des Hauses dem Portier einen Passierschein abgeben.

B) Arbeitsraum Schule

Pünktlichkeit und Unterrichtsbesuch: Der Besuch des Unterrichts und die Teilnahme an Schulveranstaltungen ist verpflichtend. Pünktliches Erscheinen ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft eine Notwendigkeit. Wer verspätet zum Unterricht kommt, stört und zeigt mangelnde Rücksicht gegenüber Lehrern und Mitschülern. Wiederholte Unpünktlichkeit und unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht sind nicht tolerierbar.

Der Unterrichtsbesuch ist eine aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen. Dies beinhaltet auch das Mitbringen von Unterrichtsmaterialien, termingerechtes Erfüllen von Aufgabenstellungen und dergleichen.

Fernbleiben vom Unterricht: Das Fernbleiben einer Schülerin bzw. eines Schülers ist vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat zu melden. Am Tag der Rückkehr muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.

6.- 8. Klasse: Übersteigt die Abwesenheit 25% der Unterrichtszeit eines Gegenstandes im Semester, kann der Lehrer eine Überprüfung des Wissensstandes durchführen.

Elektronische Geräte (speziell Handys), die im Unterricht keine Verwendung finden, sind während des Unterrichts auszuschalten.

Spezielle Bestimmungen für Sonderunterrichtsräume sind einzuhalten.

C) Lebensraum Schule

Umgangsformen: Gute Umgangsformen wie Grüßen, Höflichkeit, respektvoller Umgang miteinander, Hilfeleistung und Rücksichtnahme, tragen zu einem guten Schulklima bei.

Klassenraum: Die Gestaltung, Wohnlichkeit, Sauberkeit und Ordnung liegen in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler, im Einverständnis mit dem Klassenvorstand und der Direktion.

Tagesbetreuung und Vollinternat: siehe eigene Bestimmungen

Pausenaufenthalt: Kurze Pausen werden von den Schülerinnen und Schülern ausschließlich im Schulgebäude verbracht. In der großen Pause steht auch der Schulgarten zur Verfügung, mit der Einschränkung, dass es wetterbedingte oder organisatorisch erforderliche Sperren geben kann, die mit einem akustischen Signal (2xLäuten) angekündigt werden.
Mit dem Läuten zur Stunde befinden sich alle Schülerinnen und Schüler in ihren Klassen- bzw. Schulräumen. Während der Pausen bleiben die Türen der Klassenzimmer geöffnet und die Fenster geschlossen.

Am Ende der letzten Unterrichtsstunde übernehmen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit dem Lehrer dieser Stunde die Verantwortung für ein ordentliches Verlassen des Klassenraumes: Tische abräumen, Bankfächer aufräumen, Verschmutzungen entfernen, Sessel auf die Tische stellen, Tafel löschen, Licht abdrehen, Fenster und Türen schließen.

Abfall: Die Klassen organisieren Dienste, um die Mülltrennung in ihren Räumen zu ermöglichen und eine ordnungsgemäße Müllentsorgung durchzuführen.

Gartennutzung: Die freie Gartenbenutzung ist am Vormittag ausschließlich in der großen Pause gestattet. Nachmittags ist sie für die Schülerinnen und Schüler der Tagesbetreuung und des Internates erlaubt.

Rauchen: Das Rauchen ist im Schulgebäude verboten.

Fahrräder dürfen für die Dauer des Unterrichts im dafür vorgesehenen Bereich abgestellt werden. Bei Abhandenkommen, Beschädigung etc. kann die Schule keine Haftung übernehmen.

Im Schulbereich ist die Benutzung von Scootern, Skateboards, Inlineskates und dergleichen aus Sicherheitsgründen verboten. Scooter müssen vor Betreten des Schulhauses zusammengeklappt werden. Alle Sportgeräte werden im Spind verwahrt.

Bei Verlust der 'EDU-Card' ist auf eigene Kosten in der Verwaltung eine neue anzufordern.

Laptops müssen bei Nichtverwendung in versperrten Kästchen oder Spinden verwahrt werden.

Die Schule haftet nicht für abhanden gekommene Geldbeträge und gestohlene Gegenstände.

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