Verhaltensvereinbarungen (Hausordnung)
Grundlegendes
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben Rechte und Pflichten.
Jeder hat Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.
Respekt und gegenseitige Wertschätzung sind für alle
Mitglieder der Schulgemeinschaft oberste Maxime. Gewalttätigkeit,
Sachbeschädigung und Respektlosigkeit können nicht toleriert
werden. Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden
oder den Schulbetrieb stören, dürfen von den Schülerinnen
und Schülern nicht mitgebracht werden.
Die Schülerinnen und Schüler haben durch ihr Verhalten
und ihre Mitarbeit den Ertrag der Unterrichtsarbeit zu fördern.
Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule sind, wie
auch alle zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, schonend
zu behandeln. Entstandene Schäden müssen, soweit der
Schülerin / dem Schülerin zumutbar, von ihr / ihm selbst
behoben werden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen
beschädigte Gegenstände im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten
ersetzt werden.
A) Aufenthalt im Schulbereich
Ab 7h30 ist die Schule für unsere Schülerinnen und
Schüler geöffnet. Vor 7h30 ist der Aufenthalt nur in
begründeten Fällen mit Ansuchen an die Direktion gestattet.
Bei späterem Unterrichtsbeginn stehen den zur Betreuung
gemeldeten Schülerinnen und Schülern die gekennzeichneten
Schüleraufenthaltsbereiche zur Verfügung. Die Klassenräume
dürfen erst mit Pausenbeginn betreten werden.
Externen Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt
im Schulbereich nur unmittelbar vor bzw. nach ihrem Unterricht
(maximal 15 Minuten) gestattet.
Schulfremde Personen müssen sich beim Portier anmelden und
für die Dauer ihres Aufenthaltes im Schulbereich sichtbar
eine Besucherkarte tragen.
Unterrichtsfreie Stunden während des Vormittagsunterrichts
müssen in den gekennzeichneten Pausenzonen verbracht werden.
Von der 6. Klasse an ist das Verlassen des Schulbereichs in dieser
Zeit mit dem Einverständnis der Eltern erlaubt. Supplierstunden
sind verpflichtende Unterrichtsstunden.
Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler müssen
bei vorzeitigem Verlassen des Hauses dem Portier einen Passierschein
abgeben.
B) Arbeitsraum Schule
Pünktlichkeit und Unterrichtsbesuch: Der Besuch des Unterrichts
und die Teilnahme an Schulveranstaltungen ist verpflichtend. Pünktliches
Erscheinen ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft
eine Notwendigkeit. Wer verspätet zum Unterricht kommt, stört
und zeigt mangelnde Rücksicht gegenüber Lehrern und
Mitschülern. Wiederholte Unpünktlichkeit und unentschuldigtes
Fernbleiben vom Unterricht sind nicht tolerierbar.
Der Unterrichtsbesuch ist eine aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen.
Dies beinhaltet auch das Mitbringen von Unterrichtsmaterialien,
termingerechtes Erfüllen von Aufgabenstellungen und dergleichen.
Fernbleiben vom Unterricht: Das Fernbleiben einer Schülerin
bzw. eines Schülers ist vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat
zu melden. Am Tag der Rückkehr muss eine schriftliche Entschuldigung
vorgelegt werden.
6.- 8. Klasse: Übersteigt die Abwesenheit 25% der Unterrichtszeit
eines Gegenstandes im Semester, kann der Lehrer eine Überprüfung
des Wissensstandes durchführen.
Elektronische Geräte (speziell Handys), die im Unterricht
keine Verwendung finden, sind während des Unterrichts auszuschalten.
Spezielle Bestimmungen für Sonderunterrichtsräume sind
einzuhalten.
C) Lebensraum Schule
Umgangsformen: Gute Umgangsformen wie Grüßen, Höflichkeit,
respektvoller Umgang miteinander, Hilfeleistung und Rücksichtnahme,
tragen zu einem guten Schulklima bei.
Klassenraum: Die Gestaltung, Wohnlichkeit, Sauberkeit und Ordnung
liegen in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler,
im Einverständnis mit dem Klassenvorstand und der Direktion.
Tagesbetreuung und Vollinternat: siehe eigene Bestimmungen
Pausenaufenthalt: Kurze Pausen werden von den Schülerinnen
und Schülern ausschließlich im Schulgebäude verbracht.
In der großen Pause steht auch der Schulgarten zur Verfügung,
mit der Einschränkung, dass es wetterbedingte oder organisatorisch
erforderliche Sperren geben kann, die mit einem akustischen Signal
(2xLäuten) angekündigt werden.
Mit dem Läuten zur Stunde befinden sich alle Schülerinnen
und Schüler in ihren Klassen- bzw. Schulräumen. Während
der Pausen bleiben die Türen der Klassenzimmer geöffnet
und die Fenster geschlossen.
Am Ende der letzten Unterrichtsstunde übernehmen die Schülerinnen
und Schüler gemeinsam mit dem Lehrer dieser Stunde die Verantwortung
für ein ordentliches Verlassen des Klassenraumes: Tische
abräumen, Bankfächer aufräumen, Verschmutzungen
entfernen, Sessel auf die Tische stellen, Tafel löschen,
Licht abdrehen, Fenster und Türen schließen.
Abfall: Die Klassen organisieren Dienste, um die Mülltrennung
in ihren Räumen zu ermöglichen und eine ordnungsgemäße
Müllentsorgung durchzuführen.
Gartennutzung: Die freie Gartenbenutzung ist am Vormittag ausschließlich
in der großen Pause gestattet. Nachmittags ist sie für
die Schülerinnen und Schüler der Tagesbetreuung und
des Internates erlaubt.
Rauchen: Das Rauchen ist im Schulgebäude verboten.
Fahrräder dürfen für die Dauer des Unterrichts
im dafür vorgesehenen Bereich abgestellt werden. Bei Abhandenkommen,
Beschädigung etc. kann die Schule keine Haftung übernehmen.
Im Schulbereich ist die Benutzung von Scootern, Skateboards,
Inlineskates und dergleichen aus Sicherheitsgründen verboten.
Scooter müssen vor Betreten des Schulhauses zusammengeklappt
werden. Alle Sportgeräte werden im Spind verwahrt.
Bei Verlust der 'EDU-Card' ist auf eigene Kosten in der Verwaltung
eine neue anzufordern.
Laptops müssen bei Nichtverwendung in versperrten Kästchen
oder Spinden verwahrt werden.
Die Schule haftet nicht für abhanden gekommene Geldbeträge
und gestohlene Gegenstände.
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