Aufnahmevoraussetzungen
Für alle Zweige:
Die Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemein bildenden
höheren Schule setzt den positiven Abschluss der
4. Klasse Volksschule voraus, wobei Deutsch und
Mathematik mit "Sehr gut" oder "Gut"
beurteilt sein müssen. Bei Benotung mit "Befriedigend"
kann die Schulkonferenz der VS dennoch eine "Eignung
zum Besuch der AHS" feststellen. Liegt eine
solche Erklärung der "Eignung" nicht
vor, besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmsprüfung
an der HIB abzulegen.
Für die künstlerischen Zweige:
Neben der "Eignung zum Besuch der AHS"
(siehe oben) ist zusätzlich noch eine Eignungsprüfung
für den entsprechenden Zweig nötig.
Bildnerischer Zweig:
Das Kind wird eingeladen, zu einem altersgemäßen
Thema eine Zeichnung zu gestalten. Es werden
keine besonderen technischen Fähigkeiten erwartet,
vielmehr interessieren die Lösung der Aufgabe,
die Phantasie, die Raumerfassung etc. Zur
besseren Einschätzung der Leistung des Kindes
ist eine selbst verfertigte "Mappe"
von 20 (ab der 3. Klasse 25) Zeichnungen vorzulegen.
Musikalischer Zweig:
Vorkenntnisse auf einem Instrument sind beim
Eintritt in die 1. Klasse günstig, aber
nicht Voraussetzung. Im Vordergrund stehen
Musikalität (Singen und Nachsingen) sowie
Rhythmusgefühl. Ein Lied ist vorzubereiten.
Beim Einstieg in eine höhere Klasse sind bereits
Kenntnisse erforderlich (Vorbereitung eines
Liedes und einer Werkliste von vier Instrumentalstücken.
Grundkenntnisse der Notenlehre: Notennamen
und -werte, Vorzeichen, Dreiklang, Dur, Moll,
Intervalle).
Bitte entnehmen Sie Details (nur für Schüler ab der zweiten Klasse!) den folgenden Dokumenten:
Das Datum für die Eignungsprüfungen in den
bildnerischen und musikalischen Zweig entnehmen
Sie bitte unseren Prüfungsterminen.
Ballett-Realgymnasium:
Neben der "Eignung zum Besuch der AHS" ist zusätzlich
die Aufnahme in eine der beiden Ballettschulen (Staatsoper
oder Konservatorium Wien Privatuniversität) Voraussetzung.
Diese Aufnahmsprüfungen werden an der jeweiligen Ballettschule
abgehalten.
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