Ethik der Tierrechte
In Zeiten, in denen Rinder geschlachtet werden,
weil sie vorher gezwungen wurden, als Vegetarier
ihre eigenen zu Mehl verarbeiteten Artgenossen
zu fressen, ist die Frage nach den Rechten der
Tiere naheliegend. In einer klassenübergreifenden
Veranstaltung wurde zu diesem Thema Herr MMag.
Dr. rer. nat. Martin Balluch zu einem Vortrag
eingeladen. Durch seine Forschungstätigkeit
als Assistent an den Universitäten Heidelberg
und Cambridge kennt er den deutsch- und englischsprachigen
Diskurs zur Philosophie der Mensch-Tier-Beziehung.
Die Kosten für die Veranstaltung übernahm
dankenswerter Weise der "Verein gegen Tierfabriken".
SchülerInnen der 8ABC hörten zunächst
eine Zusammenfassung der Tierproblematik der letzten
2000 Jahre, von Aristoteles Meinung über
Descartes Versuche an lebenden Tieren, die seiner
Überzeugung nach nur wie Apparate funktionieren
und daher kein Mitleid beanspruchen dürfen,
bis hin zu sozialdarwinistischen und behavioristischen
Positionen, dass der Mensch die Krone der Schöpfung
ist, der Stärkere sich durchzusetzen hat
und man Tieren nicht das gleiche Schmerzempfinden
zusprechen kann, weil sie keine Sprache besitzen
und nur durch sie ein diffiziles Gefühlsleben
möglich ist. Danach wurde die modernere Sicht
präsentiert: der Mensch ist nur einer von
vielen Versuchen der Evolution, der Schimpanse
z.B. mit dem Menschen enger verwandt als mit dem
Orang Utan. Sie können erstaunlich viel von
der menschlichen Sprache und Symbolik lernen und
haben Selbsterkenntnis, d. h. sie erkennen sich
z. B. in einem Spiegel selbst, äußern
eigene Wünsche usw. Trotzdem werden sie auf
engsten Raum in Österreich gehalten, um für
Experimente (für die AIDS-Forschung) gequält
zu werden.
Der Vortragende nahm als bekennendender Vegetarier
und Tierschützer klare Position gegen jede
Art der Tierquälerei und ihrer Rechtfertigung.
Das traf auf einigen Widerspruch im Publikum,
doch wurde zunächst auf eine Diskussion am
Ende des Vortrages verwiesen. Weiter ging es im
Vortrag mit der Darstellung der Rechtslage der
Tiere. Seit 1988 sind Tiere (§285a ABGB)
keine Sachen mehr, man kann also wegen Tierquälerei
belangt werden, wenn man sein Auto absichtlich
zerkratzt nicht. Tiere sind aber keine Rechtspersonen,
d. h. sie können sich auch nicht vertreten
lassen, man kann nur klagen, dass es einen stört,
dass ein Tier gequält wird, nicht aber, für
das Tier Klage einreichen. Da es juristisch gesehen
aber nur Personen und Sachen gibt, sind Tiere
derzeit im undefinierten Bereich. Die durch Tierschützer
sensibilisierte öffentliche Meinung ermöglicht
Druck auf Politiker, die aber von der Wirtschaft
ebenfalls unter Druck gesetzt werden. So entstehen
Gesetze, die Legebatterien in Österreich
in all jenen Bundesländern verbieten, die
ohnedies noch nie Hühnerfarmen hatten. In
Südtirol dürfen keine Tiere für
Experimente in Labors gequält werden, es
gab und gibt aber sowieso keine.
Nach so vielen Fakten freuten sich die meisten
Teilnehmer schon auf die Diskussion, doch war
die Zeit schon ziemlich vorgerückt und der
Vortragende nicht an Konfrontationen interessiert.
Der Einwand, dass Tiere auch Tiere essen, ob man
ihnen das aus ethischen Überlegungen nun
auch abgewöhnen sollte, wurde "überhört",
dafür wurde klar erklärt, dass man eine
gesunde Ernährung gänzlich frei von
tierischen Produkten günstig und gesund verwirklichen
kann, das Gegenteil aber nicht.
Die Feedback-Runde in den Klassen ergab, dass
die Veranstaltung Anklang gefunden hat, die Meinung
des Vortragenden aber ungefähr so objektiv
war wie die Werbung der Fleischhauervereinigung.
(Sieglinde Schütky, Michael Wildauer)
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